Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 19.10.1990

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.06.1990 - 12 U 56/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5793
OLG Karlsruhe, 21.06.1990 - 12 U 56/90 (https://dejure.org/1990,5793)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.06.1990 - 12 U 56/90 (https://dejure.org/1990,5793)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Juni 1990 - 12 U 56/90 (https://dejure.org/1990,5793)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6, VVG § 49, VVG § 61, VVG § 74, VVG § 79, VVG § 80; AKB § 12 Abs. 1, AKB § 13

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Repräsentant; Ehegatte; Dritte; Kaskoversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 1048
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Bamberg, 28.01.1999 - 1 U 98/98
    Allein die Ehegatteneigenschaft und die gelegentliche Überlassung - wie hier - vermag eine Repräsentanteneigenschaft nicht zu begründen (BGH r+s 1994, 284 ff.; NJW 1993, 1862 ff. [BGH 21.04.1993 - IV ZR 34/92]; OLG Karlsruhe VersR 1991, 1048 f.).
  • OLG Hamm, 30.09.1996 - 6 U 222/95

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines Kaskoversicherers eines

    Daß dies im vorliegenden Fall geschehen wäre, ergibt sich aus den vorgetragenen Umständen nicht; die Ehegatteneigenschaft begründet als solche keine Repräsentanz (vgl. BGH VersR 65, 425; OLG Karlsruhe VersR 91, 1048).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.10.1990 - 20 U 166/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,8423
OLG Hamm, 19.10.1990 - 20 U 166/90 (https://dejure.org/1990,8423)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.10.1990 - 20 U 166/90 (https://dejure.org/1990,8423)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Oktober 1990 - 20 U 166/90 (https://dejure.org/1990,8423)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 235
  • VersR 1991, 1048
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 25.02.2003 - 9 U 118/02

    Verwindungsschaden als nicht versicherter Betriebsschaden

    Dementsprechend ist das Einsinken auf der Baustelle (OLG Köln VersR 1987, 581) ebenso wie ein Wegsacken auf frisch aufgeschütteter Böschung (OLG Hamm r+s 1991, 43) dem Betriebsrisiko zuzurechnen, wenn keine Besonderheiten vorliegen (etwa die Entfernung einer zuvor vorhandenen Abdeckung), für die im vorliegenden Fall nichts ersichtlich ist.
  • LG Bochum, 29.06.2012 - 4 O 477/11

    Anspruch des Inhabers einer Kaskoversicherung auf Erstattung von Reifenschäden

    Im Anschluss an die Entscheidung des OLG Hamm (VersR 1991, 1048, allerdings noch zu § 12 AKB a. F.) sind Betriebsschäden solche Schäden, die typischer Weise durch Ereignisse entstehen, in denen sich Gefahren verwirklichen, denen das Fahrzeug in seiner üblichen Verwendungsart ausgesetzt ist.
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